Informationen für unsere DGKP
Dieser Bereich ist allen, mit Lebenswerte Seniorenbetreuung zusammenarbeitenden, DGKP vorbehalten. Hier sind alle wichtigen Abläufe beschrieben, die eine reibungslose Kooperation zwischen den DGKP und der Lebenswerte Seniorenbetreuung ermöglichen sollen.
1. Die Einbindung der Fachpflege bei LebensWerte Seniorenbetreuung
Lebenswerte Seniorenbetreuung beauftragt freiberufliche DGKP mit der Durchführung von Qualitäts-sicherungsbesuchen zu Betreuungsstart und danach 1x pro Quartal. Diese sind bei Vermittlungsverträgen ab 04/19 kostenmäßig inkludiert. Hinsichtlich der Abwicklung der QS-Besuche hat LebensWerte unter Mithilfe von mehreren Pflegefachexpert*innen Dokumentationsunterlagen erstellt, welche den strukturellen Rahmen für die Visiten bilden sollen.
Während sich inhaltlich Besuche zu Betreuungsstart und bei laufender Betreuung (Quartalsbesuche) kaum unterscheiden, gibt es in zeitlicher Hinsicht den wesentlichen Unterschied, dass die Besuche zu Betreuungsstart gemäß unserer Zertifizierungskriterien strikt am Starttag, die Quartalsbesuche lediglich irgendwann innerhalb eines Quartals stattfinden müssen.
Ergeben sich im Rahmen der Besuche weitere fachpflegerische Anforderungen, legt die DGKP im Rahmen ihrer freiberuflichen Tätigkeit ein Angebot zur Durchführung der (rechtlich) erforderlichen Maßnahmen und rechnet bei Beauftragung durch die Kund*innen die zusätzlichen Leistungen auch direkt mit den Kund*innen ab.
2. Die Herausforderungen mit Delegationserfordernissen in der Praxis
Da Delegationen für die Kund*innen wesentliche Mehrkosten verursachen und in der Praxis daher auch oft abgelehnt werden, ist es bis zur Einführung dafür vorgesehener Förderungen in einer Gesamtbetrachtung zielführend, nur dort einen Delegationsbedarf festzustellen, wo es im (pflegefachlichen) Rahmen tatsächlich unbedingt erforderlich ist. Ein “vorsichtshalber” festgestellter Delegationsbedarf ist gegenüber den Kund*innen schwerer argumentierbar und führt zumeist auch zu keiner entsprechenden Beauftragung. Bezüglich der Frage, wann im Einzelfall tatsächlich ein Delegationsbedarf besteht, überlässt das GuKG den anleitenden DGKP für pflegerische Tätigkeiten einen gewissen Argumentations- bzw. Einschätzungsspielraum. In Anbetracht der geschilderten Sachlage haben wir für Sie in Bezug auf sehr häufig vorkommende Betreuungs- bzw. Pflegeanforderungen ein paar (Argumentations)-richtlinien zusammengefasst, die Ihnen bei der Einschätzung und Argumentation eines (Nicht-)erfordernisses einer Delegation nützlich sein können. Die Übernahme delegationspflichtiger Tätigkeiten durch Angehörige ist oft die für alle Beteiligten praktikabelste Lösung!
Im Folgenden sehen Sie den Entscheidungsprozess im Rahmen eines QS-Besuches in Form eines Entscheidungsbaumes. Den einzelnen Entscheidungsmöglichkeiten sind Zahlen zugeordnet, welche Sie bitte entsprechend unserer Legende zur “Kundenklassifizierung” den einzelnen Kund*innen zuordnen und in der QS-Kundenliste vermerken sollen. Unter der graphischen Darstellung sind zusätzlich Empfehlungen vermerkt, wie Sie in den einzelnen Fällen vorgehen können.
Als Ergänzung haben wir in tabellarischer Form noch bespielhafte, häufig vorkommende Konstellationen als zusätzliche Orientierungshilfe beigefügt.
Ad 1
a. Liegen keine Tätigkeiten vor, die bei Übernahme durch die PB einer Delegation bedürfen würden, liegt naturgemäß kein Delegationsbedarf vor.
b. Liegen Tätigkeiten vor, die bei Übernahme durch die PB delegationspflichtig wären, aber im Rahmen der Selbstpflege noch weitgehend durch die Kund*in durchgeführt bzw. überwacht werden, besteht grundsätzlich auch kein Delegationsbedarf. Entscheidend für die Ermittlung des Delegationsbedarfs ist NICHT, ob die Betreuer*in die Tätigkeit macht, sondern, ob die Kund*in die Tätigkeit (mit Unterstützung) noch machen KANN. Erklärt die Betreuer*in, dass sie die delegationspflichtigen Tätigkeiten durchführt, obwohl die Kund*in diese noch machen kann, sind Kund*in und Betreuer*in über die im Falle einer Durchführung durch die Betreuer*in erforderliche Delegationsverpflichtung aufzuklären.
c. Von einem Delegationsbedarf kann auch abgesehen werden, wenn die gesundheitlichen Selbstpflegeerfordernisse von der Kund*in noch erfasst werden können und nur eine motorische Unterstützung bei der Umsetzung durch die PB erforderlich ist.
d. Weiters kann ein Delegationsbedarf hintan gestellt werden, wenn die Kund*in trotz kognitiver Einschränkungen (Demenz,…) die Selbstpflege mit Anleitung durchführen kann und keine Risikodiagnosen vorliegen.
Ad 2
Liegen Tätigkeiten vor, die bei Übernahme durch die PB delegationspflichtig wären, aber von Angehörigen im Rahmen der Dependenzpflege übernommen werden, liegt ein Delegationsbedarf vor, welcher durch die Übernahme der Angehörigen nicht schlagend wird.
Ad 2-6
Sobald ein Delegationsbedarf festgestellt wird, ist der Kund*in ein Angebot über fachpflegerische Tätigkeiten vorzulegen. Wird es angenommen, bedeutet dies die Beauftragung der qualitätssichernden DGKP.
Wird eine Beauftragung abgelehnt, ist es zum Ausschluss der Haftung seitens der DGKP und der Vermittlungsagentur essenziell, dass die Ablehnung samt der Information der daraus resultierenden Konsequenzen von der Kund*in oder deren Angehörigen unterzeichnet wird. Wird die Unterschrift verweigert, ist dies von der DGKP im Verlaufsbericht zu vermerken.
Beispielhafte Anführung häufiger Konstellationen
Sturz | Mobilitätszustand: Delegationsbedarf besteht nur bei wesentlich höherem Sturzrisiko als gewöhnlich in der Altersgruppe, es müssen zusätzliche Risiken laut gängigen Sturzassessments vorhanden sein und es müssen sich auch tatsächlich Maßnahmen ableiten lassen! Orientierung: bei guter Orientierung und wenn KD in der Lage ist PB jederzeit zur Hilfe zu rufen, auch bei hohem Sturzrisiko kein Delegationsbedarf erforderlich! |
Körperpflege | Delegationsbedarf besteht nur, wenn durch die unzureichende selbständige Durchführung Risiken entstehen. Einerseits durch konkrete Infektionsgefahr, Hautdefekt, Wunden, andererseits, wenn Mundpflege oder Intimpflege vll übernommen werden soll. Wenn die Orientierung der Kund*in vollständig gegeben ist und die Kund*in anleitet, besteht auch kein Delegationsbedarf! Wenn die Kund*in dement ist, aber körperlich keine Einschränkungen hat und unter Anleitung und Mithilfe Körperpflege verrichtet – ist keine Delegation erforderlich. |
(In-)kontinenzbetreuung | Die Risikoabwägung erfolgt ähnlich wie bei der Körperpflege. Versorgung von Colostomie und Dauerkatheder erfordert grundsätzlich eine pflegerische Delegation, außer die Versorgung wird von Angehörigen übernommen. |
Ernährung | Ist lediglich das Eindicken von Flüssigkeiten bzw. Pürrieren von Essen erforderlich, bedeutet das alleine noch keinen Delegationsbedarf. Bei Schluckstörungen besteht grundsätzlich Delegationsbedarf, ebenfalls bei einem hohen Risiko hinsichtlich Mangelernährung und Flüssigkeitsdefizit. |
Medikamente | Medikamentenvorbereitung (Einschachteln) soll nach Möglichkeit durch Angehörige, Apotheke etc. erfolgen. Bei Medikamenten, die nicht eingeschachtelt bzw. dispensiert werden können (Augentropfen, etc.), ist, bei voller Entscheidungsfähigkeit der Kund*in und wenn nur eine manuelle Hilfsmaßnahme der PB erforderlich ist, nicht zu delegieren. |
Vitalwertmessungen | Nach Möglichkeit sollen diese durch Angehörige oder bei weitgehender Orientierung der Kund*in nur als Hilfsmaßnahme von der PB erfolgen und sind dann nicht zu delegieren! Delegation ist nur dann erforderlich, wenn sich Maßnahmen (Bedarfsmedikamente, Rettung rufen) ableiten lassen! Ritualisierte Vitalwertkontrollen sind nicht zu delegieren. |
Betrifft alle ärztliche Tätigkeiten | Bei Blutzuckermanagement,Subc. Injektionen, Peg Sonden ist, sofern nicht die Kund*in selbst oder Angehörige übernehmen, eine ärztliche & pflegerische Delegation oder ärztliche Anordnung und Subdelegation erforderlich! |
3. Der sichere Daten- und Dokumentenaustausch
Um einen datenschutzkonformen Austausch der Daten und Dokumente zu gewährleisten, haben wir für Sie einen Ordner auf unserem Server eingerichtet. Sie erhalten per email einen Passwort-geschützten Link, der Ihnen einen sicheren Zugang ermöglicht. Sie können sowohl über PC als auch über Smartphone in Ihren Ordner einsteigen und dementsprechend die beim Besuch gemachten Fotos direkt vom Mobiltelefon aus auf dem Ordner speichern, oder diese später hochladen.
In jedem Fall ersuchen wir Sie, für die jeweilige Kund*in ein Ordner (Nachname Vorname) anzulegen. Dies geht ganz einfach, indem Sie auf den Button “+” drücken und bei der Menuauswahl auf “neuer Ordner” klicken. Das Speichern bzw. Hochladen erfolgt ebenfalls über den Button “+” und dann über den Menupunkt “Datei hochladen”.
In Ihrem Ordner befindet sich auch die excel Tabelle, in welcher alle Kund*innen angeführt sind, für die Sie die QS-Besuche machen können. Nach erfolgtem QS-Besuche ersuchen wir Sie, die aktuelle Pflegestufe, die Kundenklassifizierung und etwaige Anmerkungen in die Tabelle einzutragen.
Neue Vorgehensweise bei Neukunden
Bei Neukunden werden Sie von uns bezüglich einer Übernahme der QS am Starttag per email angefragt. Wenn Sie zusagen, richten wir auf Ihrem Ordner eine Kundenordner (Nachname Vorname Neukunde Startdatum) ein und speichern dort den Situationserhebungsbogen und die Individualisierte Tätigkeits-beschreibung. Nach erfolgtem Besuch können Sie die Fotos in diesen Ordner hochladen und uns bitte per email an office@lebens-werte.at über den erfolgten Besuch, Pflegestufe, Klassifizierung und Anmerkungen informieren.
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4. Die Kommunikation im Vorfeld von quartalsweisen QS-Besuchen
Die Kund*innen, welche wir Ihnen für einen quartalsweisen QS-Besuch anbieten können, befindet sich in einer Excel Tabelle in dem Ordner, für welchen Ihnen im Rahmen des sicheren Datenaustausches (siehe oben) per email ein Zugang eingerichtet wurde.
Sie werden ersucht, im Sinne unserer Kundenorientierung, Ihren Besuch ungefähr 1 Woche vor dem tatsächlichen Besuch anzukündigen, in punkto Tag bzw. Uhrzeit des Besuchs können Sie – sofern Sie mit außergewöhnlichen Kundenwünschen konfrontiert sind – darauf verweisen, dass es sich um einen Standardqualitätsbesuch handelt und es daher nicht möglich ist, auf alle individuellen Wünsche einzugehen. Zeitlich berücksichtigt wird nach Möglichkeit nur, wenn die Kund*in aufgrund einer Therapie, Impfung, etc. nicht zuhause ist. Sind die Kund*innen mit dem Termin nicht einverstanden, entfällt der QS-Besuch.
Am Besuchstag ersuche ich Sie, die Kund*in zur Sicherheit über Stattfinden und Uhrzeit des Besuchs zu informieren.
5. Der Ablauf eines QS-Besuches
Schritt 1: Betreuungsmappe
Bitte adaptieren Sie die Betreuungsmappe und erklären Sie der PB die für die Dokumentation relevante Bereiche!
Schritt 2: Pflegeassessment
Im Rahmen des Pflegeassessments ersuchen wir Sie anhand des Situationserhebungsbogens bzw. des letzten Pflegeassessments eine Pflegeanamnese durchzuführen und Ergänzungen/Änderungen zu dokumentieren.
Die Dokumentation der Anamnese soll bitte folgendermaßen erfolgen:
- bei keinen bzw. geringfügigen Anpassungen direkt in dem auf dem Formblatt Pflegeassessment bei Betreuungsstart vorgesehenen Feld,
- bei höherem Dokumentationsbedarf bzw. Anpassungen entweder
- direkt am Situationserhebungsbogen oder
- in dem für Freitext vorgesehenen Formblatt Pflegeassessment Anmerkungen
In weiterer Folge führen Sie bitte eine Risikoeinschätzung und die Einschätzung des Delegationsbedarfs durch. Hier ist bitte darauf zu achten, dass im Rahmen des rechtlichen Handlungsspielraumes die Einstufung als Delegationsbedarf vermieden wird. Sowohl bei pflegerischen als auch ärztlichen Tätigkeiten soll, wenn im Rahmen der Einschätzung der Selbstfürsorgedefizite der zu betreuenden Person und bestehender Risiken irgendwie vertretbar, die Tätigkeiten der PB als Unterstützung bei der Selbstpflege und nicht als zu delegierende Tätigkeit dargestellt werden. (siehe 2. Die Herausforderungen mit dem Delegationserfordernissen in der Praxis).
Schließlich können Sie zusätzliche Handlungsempfehlungen im Rahmen des Case und Care Management ergänzen.
Wenn keine delegationspflichtigen Tätigkeiten vorliegen endet der QS Besuch hier und Sie werden ersucht, nur das Formblatt Pflegeassessment bei Betreuungsstart bzw Pflegeassessment bei laufender Betreuung und das neue Formular “Anmerkungen zum Delegationsbedarf laut Pflegeassessment” zu fotografieren und bei Lebenswerte hochzuladen. |
Schritt 3: Angebot über fachpflegerische Leistungen erstellen
Wenn delegationspflichtige Tätigkeiten vorliegen, erstellen Sie bitte der Kund*in für die Delegation ein Angebot über fachpflegerischen Leistungen.
Dann ist bitte zu klären,
- ob diese durch Angehörige übernommen werden oder
- von der PB übernommen werden sollen. Die Übernahme durch die PB ist rechtlich nur im Rahmen einer Delegation möglich.
Wenn die Kund*in dieses trotz Vorliegens delegationspflichtiger Tätigkeiten ablehnt, weil Angehörige oder sie selbst die delegationspflichtigen Tätigkeiten übernehmen oder diese sich von 3. Seite eine Delegation einholen wollen, soll dies kundenseitig per Unterschrift bestätigt werden.
Wird Ihnen die Unterschrift verweigert, vermerken Sie dies bitte im neuen Formular “Anmerkungen zum Delegationsbedarf laut Pflegeassessment”. Die Übernahme durch Angehörige bzw. das Erfordernis zur Einholung einer Delegation von 3. Seite vermerken Sie bitte im Pflegeassessment und in der individualisierten Tätigkeitsbeschreibung.
Wenn für eine rechtmäßige Durchführung von Pflegetätigkeiten von ärztlicher Seite das Medikamentenblatt, andere ärztliche Anordnungen oder ärztliche Delegationen für die Betreuer*innen erforderlich sind, können Sie dies auf dem Dokument Bitte um Einholung bei Ihrer Hausärzt*in oder Ärzt*in Ihres Vertrauens dokumentieren und gegebenenfalls auch dazu nötige Formulare vorausfüllen. Ohne entsprechenden Auftrag zur Delegation ist es allerdings nicht Ihre Aufgabe, die entsprechende Umsetzung nachzuverfolgen.
Wenn die Delegation abgelehnt wird, endet hier Ihr QS Besuch. Bitte fotografieren und bei Lebenswerte hochzuladen:
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Werden Sie mit der Durchführung einer Delegation beauftragt, ist entsprechend der zeitlichen Umstände mit der Kund*in zu entscheiden, ob die Delegation gleich durchgeführt wird, oder ein weiterer Termin vereinbart werden muss.
Schritt 4: Durchführung der Delegation
Für die Durchführung der Delegation bitten wir Sie das Delegationsblatt für pflegerische Tätigkeiten (bzw. Subdelegation ärztlicher Tätigkeiten) auszufüllen und unterzeichnen zu lassen. Bei ärztlichen Tätigkeiten ist es zudem erforderlich, gemeinsam mit der Kund*in/Angehörigen die ärztliche Anordnung zu organisieren.
Wenn für eine rechtmäßige Durchführung der erwünschten Tätigkeiten von ärztlicher Seite das Medikamentenblatt, andere ärztliche Anordnungen oder erforderlich sind, können Sie dies auf dem Dokument Bitte um Einholung bei Ihrer Hausärzt*in oder Ärzt*in Ihres Vertrauens dokumentieren und gegebenenfalls auch dazu nötige Formulare vorausfüllen. Im Rahmen der Delegation ist es dann Ihre Aufgabe, die entsprechende Umsetzung nachzuverfolgen.
Im Zuge der Delegation ersuchen wir Sie, das Anordnungsblatt für delegationspflichtige Tätigkeiten auszufüllen und von den PB unterzeichnen zu lassen. Für einzelne Maßnahmen können den PB SOP ausgehändigt werden. Das Vorliegen delegationspflichtiger Tätigkeiten vermerken Sie bitte auch in der individualisierten Tätigkeitsbeschreibung.
Nach Erteilung der Delegation bitten wir Sie folgende Unterlagen zu fotografieren und bei Lebenswerte hochzuladen:
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Zusammenfassung: Die bei der jeweiligen Klassifizierung zu übermittelnde Unterlagen
6. Betreuungsmappe zum Ausdrucken
Gerne stellen wir für Sie Dokumentationsunterlagen in unserem Büro zur Verfügung. Sofern Sie einzelne Dokumente selbst ausdrucken wollen, stellen wir Ihnen nachstehenden Link zur Verfügung.
Ganz NEU und noch nicht in die Betreuungsmappe integriert sind das Formular “Anmerkungen zum Delegationsbedarf laut Pflegeassessment” und das Formular “Einholung bei Ihrer Hausärzt*in oder der Ärztin Ihres Vertrauens”. Wir würden uns über Ihr entsprechendes Feedback freuen!