Für Betreuerinnen

Der Start in eine neues Betreuungsverhältnis ist nicht nur für unsere Kundinnen, sondern auch für Sie, unsere Betreuerinnen, ein sehr aufregender Moment. Wir geben Ihnen Tipps, wie Sie dazu beitragen können, dass Ihre neue Betreuungsstelle zu einem für Sie und Ihren Kunden lebenswerten Betreuungsverhältnis wird. Zudem finden Sie hier weitere Informationen in Form von Kurzvideos, die für Sie in Ihrem Betreuungsalltag sehr hilfreich sein können.


Wie bekomme ich eine e-card mit Foto?

Wenn wir für Sie ein neues Gewerbe angemeldet haben oder Ihre ecard abgelaufen ist und Sie noch nicht über eine e card mit Foto verfügen, müssen Sie persönlich (das können wir leider für Sie nicht erledigen), diese bei einer Registrierungsstelle beantragen.

Seit 1. Jänner 2020 muss nämlich auf jeder neu ausgegebenen e-card für Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr ein Foto aufgebracht sein. Die e-card wird nach Anmeldung bei der Sozialversicherung automatisch ausgestellt, wenn ein Foto von Ihnen bereits verfügbar ist

  • aus einem österreichischen Reisepass
  • Personalausweis
  • Scheckkartenführerschein oder
  • einem Dokument des Fremdenregisters

Bei Personenbetreuer*innen ist in der Regel KEIN Foto verfügbar, es kann daher nicht automatisch eine e-card ausgestellt werden und Sie müssen ein Foto zu einer Registrierungsstellen für Versicherte OHNE österreichische Staatsbürgerschaft bringen. 

Sie müssen dafür online einen Termin für die Registrierung über die elektronische Terminvereinbarung buchen. Bei dem Termin müssen Sie persönlich zu der für Sie zuständigen Registrierungsstelle kommen und benötigen:

  • ein Foto, das den Passbildkriterien entspricht
  • Ihre aktuelle e-card oder Ihre österreichische Sozialversicherungsnummer
  • Wenn Sie Ihre Sozialversicherungsnummer nicht kennen, können Sie diese bei der SVS erfragen.
  • Wenn Sie KEINE österreichische Staatsbürgerschaft haben, benötigen Sie Ihr gültiges Reisedokument im Original (z.B. Reisepass, Personalausweis etc.).

Wenn kein Foto von Ihnen verfügbar ist und keine e-card mit Foto produziert werden kann, können Sie mit Ihrer österreichischen Sozialversicherungsnummer und einem Lichtbildausweis zum Arzt gehen. Sie werden beim Kontakt mit der Sozialversicherung oder beim Arztbesuch informiert, dass Sie ein Foto bringen müssen.

Ab der ersten Aufforderung durch die Sozialversicherung oder einen Arzt beginnt die Übergangsfrist von 90 Tagen zu laufen. Wegen COVID-19 wurde die Übergangsfrist bis auf weiteres auf 150 Tage verlängert. Innerhalb der Übergangsfrist können Sie weiter mit Ihrer Sozialversicherungsnummer und einem Lichtbildausweis zum Arzt gehen. Wenn Sie innerhalb der Übergangsfrist kein Foto bringen, haben Sie die Möglichkeit, von Ihrem Krankenversicherungsträger einen zeitlich befristeten elektronischen Ersatzbeleg ausstellen zu lassen.

Weiter Informationen dazu, die Links zur elektronischen Terminvereinbarung sowie die Auflistung aller Registrierungsstellen in dem Bundesland, in welchem Sie tätig sind finden Sie unter: https://www.chipkarte.at/

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, melden Sie sich bei Ihrer Lebenswerte Agentur.  Wir beraten Sie gerne!

Ihr Team von LebensWerte Seniorenbetreuung


Corona Faktencheck Videos in 5 Sprachen

Liebe Betreuer*innen, unser gemeinsames Ziel ist es, jene unter Ihnen, die sich aufgrund von mangelnder Information bislang nicht für eine Impfung entschieden haben, durch diese barrierefreie Art von Information und dazu in den fünf wichtigsten Sprachen der Personenbetreuerinnen aufzuklären und ihnen etwaige Ängste zu nehmen. Unser Geschäftsführer, Dr. Mario Tasotti, hat in seiner Funktion in der Wirtschaftskammer Wien nach einer Möglichkeit gesucht, die komplexen und mittlerweile sehr belastenden Themenbereiche Corona-Virus und Impfstoffe unseren Personenbetreuerinnen auf leicht verständliche und auch etwas humorvolle Art über die Social-Media Kanäle zu vermitteln.

Wir sind froh, dass für dieses Projekt der Molekularbiologen Martin Moder, bekannt durch seine Tätigkeit bei den Science Busters und durch seine Social-Media Beiträge und TV-Auftritte, für dieses Projekt gewonnen werden konnte.   Siehe OTS Aussendung der WK Wien vom 2.3.22.

 

Euer Team von Lebenswerte Seniorenbetreuung

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Brauchen Sie einen Steuerberater für Ihre Steuererklärung?

Liebe Betreuer*innen, wir haben in der Vergangenheit bereits mehrfach positive Erfahrungen mit der Steuerberatungskanzlei STABINGER CONSULTING gemacht und können Ihnen daher (ohne Gewähr) diese Dienstleistung empfehlen. Im Anhang befinden sich Formulare in allen für Sie relevanten Muttersprachen. 

 

Ihr Team von LebensWerte Seniorenbetreuung


Corona Informationen für Personenbetreuer*innen

Mehrsprachige Corona Informationen des österreichischen Integrationsfonds

Corona Informationsseite des Sozialministeriums


10 Schritte zu Ihrer Lebenswerten Betreuungsstelle

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Erfolgreich betreuen – Erfolgreich betreut
Personenbetreuung in Österreich

1: DAS OPTIMALE BETREUUNGSVERHÄLTNIS

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2: DER WEG IN DIE SELBSTÄNDIGKEIT

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3: DIE RECHTLICHEN RAHMENBEDINGUNGEN DER PERSONENBETREUUNG

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4: DIE PERSONENBETREUER*INNEN ALS UNTERNEHMER*INNEN

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